Gleich noch mal ein Gerichtsspektakel…

Am Mittwoch, den 15.02., ab 11 Uhr ist es schon wieder so weit: Diesmal verhandelt das Verwaltungsgericht Gera (Gera, Rudolf-Diener-Str. 1, Haus 2, Sitzungssaal 109) der sogenannte Freistaat Thüringen gegen eine Klage des Anmelders einer Soli-Kundgebung:

Tja, manchmal dauert es eben nur drei Jahre bis eine Klage gegen die Thüringer Polizei verhandelt wird. Am 07.12.2013, ca. 11:30 Uhr, hatten eine Horde Bullen ohne weitere Vorwarnung eine legale Kundgebung vor dem zu diesem Zeitpunkt noch besetzten Haus in der Neugasse 17 /Jena förmlich überrannt. Dabei wurde eine Person von ihnen zu Boden gestoßen, musste im Krankenhaus behandelt werden und bekam einfach mal zusätzlich eine Anzeige wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt. Eine weitere Person wurde vorübergehend in Gewahrsam genommen. Alsbald stürmte der Trupp mit einem Rammbock voran das besetzte Haus.

Später versuchte die Polizei ihren offensichtlichen Rechtsbruch damit zu verschleiern, dass sie behauptete jemand anderes hätte 10 Uhr gegenüber dem anwesenden Bürgermeister eine Kundgebung unter einem absurden Titel angemeldet.

Die Lügen der Cops stinken zum Himmel. Ihrem andauernden willkürlichen Handeln muss Einhalt geboten werden! Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ist dazu selbstverständlich nur ein sehr kleiner Beitrag. Erfahrungsgemäß ist nicht zu erwarten, dass Polizeiwillkür – oft verbunden mit mit direkter Gewalt – juristisch einen Riegel vorgeschoben wird. (Laut Amnesty International werden 97% der Gewaltakten von Bullen, die überhaupt angezeigt werden, durch die Staatsanwaltschaften eingestellt.) Vielmehr dienen Gerichte ja regelmäßig dem Schutz und der Verschleierung polizeilicher Willkür. Mit Staatsgewalt gegen Staatsgewalt vorzugehen erscheint nicht besonders logisch. Allerdings geht es hierbei zunächst auch nur darum grundlegende Bürgerrechte wie jenes auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen.

Aus diesem Grund lohnt es sich, dieser Gerichtsverhandung beizuwohnen. Einlasskontrollen (Ausweise) sind natürlich wie so oft – aus Sicherheitsgründen – wieder angekündigt. Es könnte sich ja sonst wer für die Rechtsstaatlichkeit der BRD interessieren. Am Ende noch Nicht-Bürger_innen…

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